Im Januar 2025 durften wir Herrn Rechtsanwalt von Oppen in unserer Kanzlei begrüßen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere im privaten Bau- und Architektenrecht. Aufgewachsen in Südamerika, erwarb er seinen ersten juristischen Abschluss als Solicitor in England und seine deutsche Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2017.

Neben Deutsch berät Herr Rechtsanwalt von Oppen Sie gerne auch auf Englisch und Spanisch. Seine Fremdsprachkompetenz stellt eine besondere Bereicherung für unsere Kanzlei dar. Er bearbeitet Ihre Angelegenheit mit fachlicher Expertise und bringt seine Erfahrung ein.

Wir freuen uns sehr über die Verstärkung und auf die gemeinsame Zusammenarbeit.