Viele Arbeitgeber haben es noch nicht richtig bemerkt. Das Nachweisgesetz wurde 2022 geändert und dem Arbeitgeber wurden neue Pflichten auferlegt.
Bis zur Änderung fristete das Nachweisgesetz ein arbeitsrechtliches Schattendasein, da Verstöße gegen die dort geregelten Pflichten regelmäßig keine negativen Folgen hatten. Das ist nun anders. Zukünftig können Verstöße gegen das Nachweisgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die ein Bußgeld gegen den Arbeitgeber nach sich zieht. Zudem wurden zusätzliche Nachweispflichten geschaffen, die bisher in Arbeitsverträgen nicht zu finden waren wie zum Beispiel das Kündigungsverfahren.
Da die neuen Nachweispflichten auch für Altverträge gelten und die Bundesregierung bereits angekündigt hat, dass deren Einhaltung durch Kontrollen überprüft werden soll, ist jedem Arbeitgeber zu raten, die von ihm verwendeten Arbeitsverträge überarbeiten zu lassen. Er sollte zudem die zusätzlichen Pflichten gegenüber dem bereits beschäftigten Personal durch ein geeignetes Formular erfüllen und dies nachweisbar dokumentieren. Es gilt die Schriftform.
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