Herrn Rechtsanwalt Penzkofer wurde von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
Herrn Rechtsanwalt Penzkofer wurde von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.