Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Judith Kurtenbach, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Rechtsanwältin Judith Kurtenbach vertritt als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei in Deggendorf sowohl Mieter und Vermieter als auch Wohnungseigentümer, Teileigentümer oder Verwalter von Wohnungseigentum.

Weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Immobilienrecht und hier insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie Rechte und Belastungen an Grundstücken, zum Beispiel Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte u.a.

Von der Eigenbedarfskündigung bis zu Schönheitsreparaturen und der Beitreibung von Mietrückständen. Von Fragen zu Genehmigung einer baulichen Veränderung bis zum Hausgeld, Rechte und Pflichten von Mietern, Vermietern, Wohnungseigentümern und Verwaltern des gemeinschaftlichen Eigentums.

Müssen Sie als Vermieter eine Kündigung aussprechen, die Miete erhöhen oder eine Mietminderung abwehren? Oder als Mieter gegen die Kündigung eines Mietverhältnisses vorgehen? Oder möchten Sie wissen, wann ein Mietmangel zur Mietminderung berechtigt?

Haben Sie Fragen zum Wirtschaftsplan oder zur Abrechnung des Hausgeldes? Oder zur Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums? Sind Sie als Wohnungseigentümer durch bauliche Veränderungen beeinträchtigt?

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sind das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht oft umfangreichen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen unterworfen. Gerade als Eigentümer oder Verwalter von Immobilien lohnt es sich immer, über alle Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Aber auch als Vermieter oder Mieter sollten Sie wissen ob und wann beziehungsweise welche Rechtsmittel Sie einlegen können.

Was gehört alles zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht?

Zum Mietrecht gehört unter anderem folgendes:

Die Erstellung und Überprüfung eines Mietvertrages, sei es Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag, rückständige Mietzahlungen anmahnen und beitreiben, das Formulieren und Aussprechen von Kündigungen, die Prüfung von Nebenkosten und Betriebskostenabrechnungen, die Gestaltung von Mietaufhebungsvereinbarungen sowie die rechtliche Vertretung bei einer Räumungsklage oder der Zwangsräumung.

Zum Wohnungseigentumsrecht gehört beispielsweise:

Die Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer, die Anfechtung von Beschlüssen, die Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wegen Mängeln am Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum, die Prüfung der Abrechnung für das Hausgeld. Beratung bezüglich Sondereigentum, Sondernutzungsrechten und Rechten und Pflichten am Gemeinschaftseigentum.

Rechtsanwältin Judith Kurtenbach steht Ihnen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowohl außergerichtlich als auch in einem Gerichtsverfahren, von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte oder aber Abwehr einer unberechtigten Klage zur Seite.

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